Die Datenschutzgrundverordnung der EU wird von vielen Fachleuten als eines der wichtigsten EU-Gesetze der letzten 20 Jahre angesehen. Die bisherigen Datenschutzgesetze werden damit in der gesamten EU auf einen neuen, einheitlichen Standard gebracht. Die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen werden EU-weit vereinheitlicht.

Hohe Strafen (bis 4% des globalen Umsatzes eines Unternehmens oder 20 Mio. Euro) sollen dafür sorgen, dass sowohl internationale Konzerne als auch kleine Unternehmen das Thema ernst nehmen und umsetzen.

Bis 25.5.2018 müssen daher alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden.

Wer ist überhaupt betroffen?

Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert) ist betroffen.

Was kommt auf uns zu?

  • Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Dokumentation von Datenverarbeitungsprozessen
  • Einhaltung der Informationspflichten und Abwicklung der sich daraus ergebenden Betroffenenrechte
  • Notwendigkeit der Korrektheit von Daten
  • Bei Nichteinhaltung hohe Geldbußen

Was bedeutet das aus arbeitsrechtlicher Sicht?

  • Wie weit ist der Betriebsrat einzubinden?
  • Sind Betriebsvereinbarungen notwendig?
  • Welche Rechte stehen den einzelnen Arbeitnehmern zu?

Es ist daher notwendig, viele administrative, technische und organisatorische Anpassungen durchzuführen. Gleichzeitig ist es aber eine gute Gelegenheit, eine gründliche Datenbereinigung durchzuführen und alle damit in Zusammenhang stehenden Prozesse zu optimieren.

Was dies alles aus dem Blickwinkel des Arbeitsrechts bedeutet wird am HR Inside Summit Stefan Kühteubl beleuchten, Stefan Eder wird die Auswirkung und Umsetzung aus dem Blickwinkel des Personalers präsentieren.

Über die Autoren

Stefan Eder ist seit Anfang 2016 Head of International Group HR Controlling bei der Novomatic Gaming Industries GmbH.

Während seines Studiums an der Fachhochschule für Unternehmensführung & Management stieg er in der Telekom Austria AG in die HR-Branche ein. Danach folgten zehn Jahre im Personalmanagement der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, zuletzt als Prokurist und Abteilungsleiter der Abteilung Personalsteuerung & Service.

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Stefan Kühteubl ist Partner bei Schönherr Rechtsanwälte und leitet die dortige Arbeitsrechts-Praxis. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Vor seinem Eintritt bei Schönherr war er unter anderem für das Europäische Parlament in Straßburg tätig. Er ist Mitorganisator der Wiener Oktobergespräche des Arbeitsrechtsinstituts der Universität Wien und Co-Autor des im Manz Verlag erschienenen Handbuches Arbeitnehmerentsendung (2010).

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