Für sehr viele von uns ist es mittlerweile selbstverständlich Produkte bei Plattformen wie ebay oder willhaben zu kaufen, die Urlaubsunterkunft bei AirBnB zu buchen und uns über Facebook oder Whatsapp auszutauschen. Wenig verwunderlich macht diese „Plattformisierung“ unseres wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens auch nicht vor der Arbeitswelt halt. Auch die Buchung und Abwicklung eines Taxidienstes, einer Essenszustellung oder auch das Schreiben von Texten wird heutzutage zunehmend über Internetplattformen organisiert. Klingt einfach? Ist es auch. Dienstleistungen können per Mausklick bestellt und anschließend bezahlt werden. Auch für die bei den Plattformen arbeitenden Personen sind die Zugangshürden sehr gering. Alles, was man braucht, ist ein Smartphone oder einen Computer mit Internetverbindung, bisweilen auch ein Fahrrad oder Auto. Die Arbeitsanweisungen kommen nicht vom Chef, sondern direkt von der Plattform bzw. von deren Algorithmus. Bezahlt wird pro erledigten Auftrag. Und schon geht es los. Einloggen, Auftrag erledigen, Geld verdienen und ausloggen – Arbeiten in der Plattformwirtschaft.

 

WORUM GEHT ES EIGENTLICH?

Für das Wirtschaftssegment, in dem diese moderne internetbasierte Arbeitsorganisationsform angewandt wird, werden oft Bezeichnungen wie „Sharing Economy“ oder „kollaborative Wirtschaft“ verwendet. Besser passt unserer Meinung nach aber der Begriff der Plattformwirtschaft, da uns dieser neutraler erscheint und zudem der herausragenden Stellung der Plattformen in dem Vertragsgeflecht gerechter wird.

Zentrales Element all dieser Erscheinungsformen ist die „Dreiseitigkeit“. Damit ist gemeint, dass es stets eine Grundstruktur aus drei Akteuren gibt: Die Anbieter von Dienstleistungen, die Nutzer und die Plattformbetreiber. Die Plattformen sehen sich selbst oft als reinen Vermittler, also organisatorische und technische Ebene, die Angebot und Nachfrage zusammenführt. Tatsächlich machen sie aber zumeist viel mehr:

So entwickeln und verwenden Plattformbetreiber oft psychologische Anreizmechanismen wie z. B. Gamification-Elemente und andere sozialwissenschaftliche Techniken, um beeinflussen zu können, wann, wo, und wie lange die Personen arbeiten. Die Plattform Uber hat beispielsweise Hunderte von Sozialwissenschaftlern und Data Scientists engagiert, die mit Videospiel-Techniken, Grafiken und anderen unentgeltlichen Belohnungssystemen herauszufinden versuchen, wie sie die Fahrer dazu bringen, länger und härter zu arbeiten. Um Fahrer beispielsweise länger auf der Straße zu halten, hat diese Transportplattform die Eigenheit von manchen Menschen ausgenützt, sich gewisse Einkommensziele („Earnings goals“) zu setzen. Uber hat Fahrern, die kurz davor waren sich abzumelden, benachrichtigt, dass eine besonders lohnenswerte Fahrt kurz bevorstehe. Ebenso werden (ähnlich wie bei der Unterhaltungsplattform Netflix) bereits während der Fahrt die nächsten Fahrgäste und Ziele angezeigt.

Trotz ihrer (vermeintlichen) Vermittlerrolle sind die Plattformen also oftmals die zentrale und wesentlichste Akteurin in dem Vertragsgeflecht bei der Leitungserbringung. Sie hat durch diese Positionierung die Möglichkeit selbst die Rollen im Prozess zu verteilen und diesen wesentlich zu steuern. Die Plattformbetreiber kontrollieren sowohl technisch, als auch mit den Mitteln des Designs und durch die Erstellung der Nutzungsbedingungen, was welche Partei zu welchem Zeitpunkt sieht, welche Interaktionen zwischen den Beteiligten möglich sind und zu welchen Konditionen diese stattfinden. Es liegt eine strukturell bedingte, ausgeprägte Informations- und Machtasymmetrie zugunsten der Plattformbetreiber vor.

Plattformen können auf diese Weise ohne wesentliche eigene physische Infrastruktur und mit vergleichsweise sehr wenigen Mitarbeitern den Austausch zwischen Millionen von Menschen organisieren und bei jeder Transaktion einen vergleichsweise hohen eigenen Anteil (typischerweise zwischen 20 und 30 % des Umsatzes!) einbehalten.

VORTEILE

Bei der Organisation von Arbeiten (insbesondere Dienstleistungen) über Plattformen ergeben sich für die beteiligten Personen viele Vorteile. Die Dienstleistung ist für den Nutzer meist kostengünstig und effizient. Es muss darüber hinaus auch nur für Arbeiten bzw. Dienstleistungen bezahlt werden, die auch tatsächlich benötigt werden. So kann durch die Zwischenschaltung von Plattformen das Risiko von geringer Auslastung und von unproduktiven Zeiten auf die arbeitenden Personen verlagert werden, während gleichzeitig die volle Kontrolle über die Leistungserbringung beibehalten wird.

Aber auch aus Sicht der arbeitenden Personen bietet die Plattformarbeit einige wichtige Vorteile. So kann die Arbeit sehr flexibel ausgeübt werden. Neben zeitlicher Flexibilität spielt bei manchen Tätigkeiten auch der Ort der Leistungserbringung keine Rolle. Aus diesem Grund lassen sich diese Tätigkeiten sehr gut mit anderen Pflichten (wie Kindererziehung, Ausbildung, Pflege- und Betreuung, Studium etc.) oder als Zuverdienst vereinbaren bzw. kommen Personen in Beschäftigung, die sonst vom Arbeitsmarkt z. B. wegen einer Behinderung oder einen abgelegenen Wohnort ausgeschlossen wären.

NACHTEILE

Besonders für die Leistungserbringer hat diese Konstruktion aber auch erhebliche Nachteile, hier wird die ungleiche Machtverteilung besonders sichtbar. Mit steigender Abhängigkeit stöhnen deshalb nicht nur Hoteliers unter dem Druck mächtiger Plattformen wie booking.com, sondern auch Plattformbeschäftigte. Bei Plattformbeschäftigten wirkt sich dieses Machtungleichgewicht vor allem durch schlechte Arbeitsbedingungen, hoher Unsicherheit (man weiß nicht, ob und wann man neue Aufträge erhält und hat meist auch keine Möglichkeit das Entgelt selbst festzulegen) und niedrigem Entgelt aus ist. Etwa 19 Prozent der Österreicher haben schon einmal für eine Crowdworking-Plattform gearbeitet. Reich wird dadurch niemand.

Erbrachte Tätigkeiten werden mit Sternen oder anderen Symbolen bewertet. Dadurch ergibt sich für die arbeitenden Personen zusätzlich eine Art digitale Reputation. Denn nur jene mit einem hohen Wert haben Zugang zu inhaltlich attraktiveren oder besser bezahlten Aufträgen. Fällt man unter einen bestimmten Wert wird man verwarnt oder darf gar keine Aufträge mehr bearbeiten. Eine einmal gute Reputation muss freilich durch stete und gute Arbeit aufrecht erhalten werden. Und sie kann vor allem nicht auf andere Plattformen übertragen werden. Das schafft einerseits Abhängigkeiten von konkreten Plattformen und führt andererseits auch zu einer Art Arbeitszwang um weiter im Spiel zu bleiben.

Plattformenbetreiber schaffen es also durch einen kreativen Mix aus Anreiz- oder Sanktionsmechanismen, dass die Plattformbeschäftigten trotz der vielen einzeln bezahlten Aufträge so arbeiten, als ob sie in einer langandauernden, durchgängigen Beschäftigung stünden.

RECHTLICHE PROBLEME UND FAIRE ARBEITBEDINGUNGEN

Im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten gibt es aber gerade im Bereich des Arbeitsrechts (strenge) gesetzliche Vorgaben, die die Ausnützung eines Machtungleichgewichts verhindern sollen. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall ist es deshalb durchaus möglich, dass es sich bei Plattformbeschäftigten um rechtlich geschützte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer handelt. Mindestlohnvorschriften könnten dann ebenso anwendbar sein wie Arbeitszeitbeschränkungen. Dies muss aber in der Regel von den Betroffenen erstritten werden, da die Plattformen davon ausgehen, es handle sich um Selbstständige.

Die Plattformwirtschaft ist aber nicht per se mit schlechten Arbeitsbedingungen verbunden. Diese sind vielmehr Ergebnis von Entscheidungen gewinnorientierter Unternehmen und Ausdruck der ungleichen Machtverteilung. Die Vorteile plattformbasierter Arbeit lassen sich durchaus mit transparenten und fairen Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen verbinden, wie einige Beispiele in der Praxis zeigen. Es ist durchaus so, dass gute Arbeitsbedingungen auch dazu dienen können gute Plattformbeschäftigte in diesem überaus dynamischen Arbeitsmarkt längerfristig zu binden. Und Kunden sind auch bereit höhere Preise zu bezahlen wenn nicht nur die Leistung passt, sondern auch dann, wenn Unternehmen sozialverträglich agieren. Es bleibt somit spannend wie sich die Plattformwirtschaft in den nächsten Jahren entwickeln wird und wie die Gesetzgebung auf EU- ebenso wie auf nationaler Ebene auf diese reagieren wird.

Beim HR Inside Summit von 09.-10. Oktober werden uns Herr Risak und Herr Wartner mehr zum Thema „Arbeiten in der Plattformwirtschaft“ erzählen – come and join!

Über die Autoren:

Ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Risak forscht und lehrt am Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien. Er ist Vorsitzender des Senats II der Gleichbehandlungskommission und österreichisches Mitglied des die Europäische Kommission beratenden „European centre of expertise in the field of labour law, employment and labour market policies (ECE)“. Er ist u. a. Herausgeber des Buches „Arbeit in der Gig-Economy“ sowie Autor zahlreicher Publikationen zur Plattformarbeit. Siehe https://arbeitsrecht.univie.ac.at/team/risak-martin/.

Dr. Johannes Warter ist Universitätsassistent (Post doc) am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht sowie Wissensnetzwerk Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt an der Universität Salzburg. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zur Plattformarbeit wie insb. des Buches „Crowdwork“ (2017), das auf seiner Dissertation beruht, die mehrfach ausgezeichnet wurde (u. a. mit dem 1. Platz des AK Wissenschaftspreises). Siehe auch https://www.uni-salzburg.at/index.php?id=210349.